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Teil-FNP Wind - Elbinger Lei

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Teil-Flächen-Nutzungsplan -  Elbinger Lei

Durch eine Standortuntersuchung wurde in einem mehrstufigen Flächenreduzierungsverfahren
geklärt, ob ggf. noch weitere als die im bestehenden Teil-Flächennutzungsplan (TFNP) aus-
gewiesenen Flächen für die Windenergie genutzt werden können.

Nach Beratung innerhalb der von den ermittelten Flächen betroffenen Ortsgemeinden hat der
Verbandsgemeinderat für die jeweilige Fläche die Aufstellung eines sachlichen Teilflächen-
nutzungsplanes beschlossen und die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, die erforderlichen
Verfahrensschritte nach den §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 13.12.2012 gefasst;  außerdem wurde die Untersuchung der Umwelt- und Naturschutzbelange in Auftrag gegeben. Die Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB erfolgte im Amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 38 vom 20.09.2013.

Die bislang durchgeführten naturschutzrechtlichen Erhebungen zum Artenschutz wurden mittlerweile in einem Zwischenbericht zusammengetragen und ein 1. Bauleitplanentwurf durch die beauftragte ARGE Geisler/Thannberger-Wittenberg erstellt, womit dem Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 26.09.2013 ein umfassender Überblick zu den bisherigen Planungsarbeiten vermittelt werden konnte. Dieser Planungsstand war ausreichend um die Beteiligungsschritte nach dem BauGB einzuleiten.

Für dieses Bauleitplanverfahren steht eine interkommunale Lösung mit der Verbandsgemeinde Westerburg an, so dass vom zeitlichen Ablauf her eine verfahrensmäßige Abstimmung mit der Nachbarverbandsgemeinde erfolgt.  

Mit dem 1. Planungskonzept ging es dann zunächst in die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Zu diesem von der ARGE eingeleiteten Scopingverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB kann festgestellt werden, dass sämtlich eingegangene Stellungnahmen zusammengetragen und anschließend mit Schreiben der Verwaltung vom 12.12.2013 der Unteren Landesplanungsbehörde bei der Kreisverwaltung Montabaur zur Abgabe der landesplanerischen Stellungnahme vorgelegt wurden. Diese erging am 09.01.2014. Zusammenfassend wurde darin mitgeteilt, dass  der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes keine raumordnerischen bzw. landesplanerischen Belange entgegen stehen. Das erforderliche Benehmen mit der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald sei hergestellt.
 
Die Öffentlichkeit wurde dann gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erstmalig im Rahmen einer 14-tägigen Auslegung vom 14.10.2013 bis einschließlich 28.10.2013 beteiligt. Dies wurde durch eine entsprechende Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt vom 11.10.2013 vorzeitig verkündet und geschah in Abstimmung mit der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg. Von der damit gegebenen Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung in unserem Hause wurde seitens der Öffentlichkeit kein Gebrauch gemacht.

Zu den nach § 4 Abs. 1 BauGB ergangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen hatte die ARGE einen Behandlungs- und Abwägungsvorschlag erarbeitet, der in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 27.03.2014 von dieser entsprechend erläutert und im Einzelnen zur Abstimmung gestellt wurde. Der Rat folgte letztlich einstimmig den Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen des Forstamtes, der SGD Nord - Obere Naturschutzbehörde -, des BUND und NABU sowie der POLLICHIA. Die damit beschlossenen Ergänzungen wurden durch die ARGE in die Planentwurfsfassung der förmlichen Auslegung und Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB übernommen.

Die Offenlage endete gemäß der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt vom 04. April 2014 am 14.05.2014. Damit hatten die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit, bis zu diesem Termin ihre abschließende Stellungnahme vorzulegen. Neben dem Bauleitplanentwurf einschließlich seiner Begründung, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Standortuntersuchung Windenergie, lagen insbesondere jetzt auch der Bericht über die Ergebnisse der zoologischen Erfassungen und der artenschutzfachlichen Prüfung, der FFH-Vorprüfung sowie die bereits abgegebenen umweltbezogenen Stellungnahmen aus.

Auch zu den in dieser Zeit eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen hatte die ARGE einen Behandlungs- und Abwägungsvorschlag erarbeitet, der in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 28.05.2014 von dieser entsprechend erläutert und im Einzelnen zur Abstimmung gestellt wurde. Der Rat folgte letztlich mehrheitlich den Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen der Telefonica Germany GmbH, der SGD Nord - ONB -, des BUND LV und NABU LV Rheinland-Pfalz. Abschließend wurde der sachliche Teilflächennutzungsplan Windenergie für den räumlichen Teilbereich der Fläche "Nördlich Hahn am See - Elbinger Lei" unter Beachtung der zuvor herbeigeführten Beschlüsse in dieser Form endgültig festgestellt.

Im Nachgang zu diesem Feststellungsbeschluss hat die Verwaltung Anfang Juli 2014 sämtliche Ortsgemeinden angeschrieben und auf der Grundlage des § 67 Abs. 2 S. 2 Gemeindeordnung (GemO) um Erteilung ihrer Zustimmung gebeten. Nachdem am 01.10.2014 die letzte Ratsentscheidung in dieser Angelegenheit herbeigeführt worden war, konnte im Ergebnis festgestellt werden, dass die erforderliche Mehrheit als erteilt galt. Die vom beauftragten Planungsbüro anschließend bereitgestellten Planurkunden wurden daraufhin mit Schreiben vom 09.12.2014 der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Der Genehmigungsbescheid erging am 05.01.2015. Mit der nachfolgenden Veröffentlichung der Genehmigungserteilung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) wurde der sachliche Teilflächennutzungsplan Windenergie für den räumlichen Teilbereich der Fläche "Nördlich Hahn am See - Elbinger Lei" am 23.01.2015 wirksam. Das Aufstellungsverfahren ist damit abgeschlossen.

Fläche A: Nördlich Hahn am See, Bereich „Elbinger Lei“ (ca. 30 ha); betroffene Gemarkungen: Hahn am See, Elbingen

Die räumliche Lage der Planfläche kann der nachfolgenden Skizze entnommen werden.

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Zum vorgenannten Teilflächennutzungsplan wurde vom Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 14.07.2016 der Erweiterung des bestehenden Sondergebietes um eine Fläche von ca. 1.400 qm zugestimmt. Begründet wurde die städtebauliche Erforderlichkeit dieser Änderungsplanung damit, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nur dann erteilt werden kann, wenn die geplante WEA 01 mit der vom Rotor überstrichenen Fläche auch innerhalb des Geltungsbereiches des Sondergebietes liegt. Dies kann aber nur über eine Erweiterung der Sondergebietsfläche gewährleistet werden.

Da die räumliche Erweiterung im Verhältnis zur Gesamtfläche des Sondergebiets (ca. 30 ha) nur einen untergeordneten Anteil einnimmt, im Übrigen die Grundzüge der Planung durch den Änderungsinhalt nicht berührt werden und auch die sonstigen Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) erfüllt sind, wurde die Planänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von der Einholung einer ergänzten landesplanerischen Stellungnahme konnte nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung abgesehen werden.

Den Auftrag für diese Änderungsplanung erhielt das auch im Übrigen bislang mit der Windenergieplanung betraute Planungsbüro Geisler aus Cölbe.

Da folglich von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie einer Umweltprüfung im Sinne von § 2 Abs. 4 BauGB im Verfahren abgesehen werden konnte, fand vom 01.08.2016 bis einschließlich 01.09.2016 unmittelbar die förmliche Auslegung der Entwurfsunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB statt. Es ist festzustellen, dass von Seiten der Öffentlichkeit in dieser Zeit keine Einwendungen vorgebracht wurden.

Zu den ergangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (Gebirgs- und Wandervereine LV RLP/Kreisverwaltung Montabaur - Straßenverkehrsbehörde - /Landesamt für Geologie und Bergbau/DFS Deutsche Flugsicherung GmbH) hatte das beauftragte Büro eine Würdigung und basierend darauf einen Abwägungsvorschlag im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB erarbeitet. Diesem Vorschlag ist der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 15. September 2016 mehrheitlich gefolgt; anschließend wurde der das Verfahren abschließende Feststellungsbeschluss gefasst.

Die Verfahrensunterlagen wurden mit Schreiben vom 19.09.2016 der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Das Genehmigungsschreiben erging am 27.09.2016 mit der Bitte, die Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 Abs.5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Veröffentlichung erfolgte in der Ausgabe des Mitteilungsblattes Nr. 40 vom 07.10.2016, womit die vereinfachte Änderung des Teilflächennutzungsplanes wirksam wurde. Das Änderungsverfahren hat damit formell seinen Abschluss gefunden.

Fläche B

aenderungsbereich Elbinger Lei 2016

Erfahrenswertes zum Projekt "Windpark Elbinger Lei"

Mit dem Abschluss des Änderungsverfahrens zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie "Nördlich Hahn am See - Bereich Elbinger Lei" waren die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Projekt endgültig geschaffen. 

Parallel wurde vom Windanlagenbetreiber der Firma Öko-Aktiv Beteiligungs-GmbH, Villmar-Weyer, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 3 Windenergieanlagen des Typs Enercon E 115 mit einer Nabenhöhe von 149,08 m, einem Rotordurchmesser von 115,71 m, einer Gesamthöhe von 206,94 m und einer Nennleistung von 3 Megawatt je Anlage auf der Grundlage der §§ 4, 6 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beantragt. Die Genehmigungsurkunde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur erging am 15. November 2016. 

Die Leistung der drei Anlagen wird so hoch sein, dass sie den Strombedarf von etwa 20.000 Einwohnern abdeckt. Der erzeugte Strom wird in ein Umspannwerk nach Sainscheid geleitet. 

Diese und weitere Informationen kamen Interessierten bei der Bürgerversammlung der Ortsgemeinden Elbingen und Hahn am See zum Windpark "Elbinger Lei" im Bürgerhaus Elbingen am 24. Januar 2017 zu teil. Nach Angaben des Betreibers soll die bauliche Umsetzung zügig erfolgen und die Anlagen möglichst bis spätestens September 2017 fertiggestellt sein.

Windpark „Elbinger Lei“ vollständig in Betrieb genommen

3 Anlagen in Elbingen und Hahn am See produzieren Strom für rd. 25.000 Personen

Der Windpark „Elbinger Lei“ mit drei Windenergieanlagen (WEA) vom Typ E115 ist im November nach den Richtlinien des EEG 2014 vollständig in Betrieb gegangen. Die erste WEA ist bereits seit 30.09.17 in Betrieb. Die WEA vom Typ Enercon E115 haben eine Nabenhöhe von 149 m und eine Gesamthöhe von 206,5. Jede WEA verfügt über eine Nennleistung von 3,0 MW. Die Gesamt-Nennleistung von 9,0 MW führt bei einer prognostizierten Windgeschwindigkeit von 6,5 m/s zu einer jährlichen Stromproduktion von etwa 25 Mio kWh. Das entspricht dem jährlichen Haushaltsstromverbrauch von rund 25.000 Personen. Die Enercon-Anlagen sind getriebelos und daher besonders geräusch- und wartungsarm. Eine technische Besonderheit ist die Rotorblattheizung. Dadurch wird die Gefahr herabfallender Eisbrocken minimiert und ein möglichst dauerhafter Winterbetrieb gewährleistet.

Die Investitionssumme für den Windpark beläuft sich auf ca. 15,5 Mio Euro. Sowohl die Planung, Baustellen- als auch die Betriebsverantwortung liegt bei der Öko-Aktiv Beteiligungs GmbH, Geschäftsführer und Inhaber Carlos Merz, Villmar-Weyer. Beteiligt in der Betriebsgesellschaft Elbinger Lei GmbH & Co. KG sind private Anleger in Form von Kommanditanteilen. Die Öko-Aktiv Beteiligungs GmbH plant und betreibt Windparks deutschlandweit.

Die Bauzeit von Februar bis November verzögerte sich etwa um 8-10 Wochen, weil das Bundesverkehrsamt die Schwertransporte aufgrund vieler Autobahn-Baustellen nicht freigab. In diesem Zusammenhang bedankt sich der Betreiber für den persönlichen Einsatz von Landrat Schwickert, der sich bei einem der zeitkritischen Transporte  mit den Behörden der Nachbar-Landkreise erfolgreich abstimmte. Dadurch konnte wenigstens noch eine WEA am letzten Tag des dritten Quartals in Betrieb genommen werden.

Hintergrund

Der Grundstein zur Verwirklichung des Windparkprojekts wurde im Jahre 2012 im Rathaus der Verbandsgemeinde Wallmerod gelegt. Alle 21 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wallmerod unterzeichneten den „Aktions- und Finanzverbund Windenergie“ mit dem vorab die Verteilung möglicher Einnahmen aus der Windenergie zwischen den Ortsgemeinden geregelt werden. Der Aktions- und Finanzverbund regelt die Verteilung der Pachteinnahmen. Im Bereich „Elbinger Lei“ kommen ab 2019 aufgrund des Solidarpaktes rund 110.000 € in die Verteilung. Davon profitieren die Sitzgemeinden mit 60 %, auf alle anderen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wallmerod  werden die weiteren 40 % verteilt.

Rechtliche Voraussetzung für den Windpark war ein Verfahren zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windenergie „Elbinger Lei“. Dazu wurde im Jahr 2012 der Aufstellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat  gefasst. Das Verfahren zur Ausweisung des Bereichs „Elbinger Lei“ (ca. 35 ha) als Sondergebietsfläche für Windenergienutzung wurde letztlich im Jahre 2015 abgeschlossen.

Die Ortsgemeinden Elbingen und Hahn am See hatten sich anschließend im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens für die Verwirklichung des Windparkprojekts auf der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Fläche durch die Fa. Öko-Aktiv Beteiligungs GmbH entschieden. 

Tag der offenen Tür geplant

Die Verbandsgemeinde  Wallmerod, die Ortsgemeinden Elbingen und Hahn am See werden Anfang 2018 gemeinsam mit dem Betreiber einen Tag der offenen Tür im Windpark „Elbinger Lei“ durchführen. Der Termin hierfür wird in der Presse rechtzeitig bekannt gegeben.Ein Video vom Bau des Windparks ist im Internet unter www.wallmerod.de oder www.energiemittendrin.de abrufbar.

Windkraft Elbinger Lei

Adresse

  • PLZ: 56459
  • Ort: Elbingen
  • Staat: Deutschland

Ansprechpartner

Mario Steudter