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Teil-FNP Wind - Exklave Steinefrenz

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Teil-Flächen-Nutzungsplan -  Exklave Steinefrenz

Durch eine Standortuntersuchung wurde in einem mehrstufigen Flächenreduzierungsverfahren
geklärt, ob ggf. noch weitere als die im bestehenden Teil-Flächennutzungsplan (TFNP) ausgewiesenen Flächen für die Windenergie genutzt werden können.

Nach Beratung innerhalb der von den ermittelten Flächen betroffenen Ortsgemeinden hat der  Verbandsgemeinderat für die jeweilige Fläche die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes beschlossen und die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte nach den §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung des VG-Rates am 13.12.2012 gefasst; die Untersuchung der Umwelt- und Naturschutzbelange wurde beauftragt.

Die mit der Planung beauftragte Arbeitsgemeinschaft Geisler/Thannberger-Wittenberg hat einen Vorentwurf zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie vorbereitet.

Dieser liegt ab dem 24.06.2013 bis einschließlich 08.07.2013 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße 1, Zimmer-Nr. 100, während der Dienststunden im Rahmen der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme bereit.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erstmalig nach § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt. Zwecks Abgabe der landesplanerischen Stellungnahme nach § 20 Landesplanungsgesetz wurden diese beteiligten Stellen gebeten, die von ihnen wahrzunehmenden raumbedeutsamen bzw. landesplanerischen Belange ebenfalls in ihre Stellungnahme mit einzubeziehen. Die Abgabefrist endet am 16. August 2013.

Die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist abgeschlossen. Von der damit gegebenen Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung der im Verfahren stehenden Planunterlagen wurde kein Gebrauch gemacht.

Zu dem von der ARGE Geisler/Thannberger-Wittenberg eingeleiteten Scopingverfahren (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann festgestellt werden, dass sämtlich eingegangenen Stellungnahmen zusammengetragen und anschließend der Unteren Landesplanungsbehörde bei der Kreisverwaltung Montabaur zur Abgabe der landesplanerischen Stellungnahme vorgelegt wurden.

Diese erging am 09.10.2013. Zusammenfassend wurde darin mitgeteilt, dass der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes unter Beachtung bestimmter Hinweise und Bedingungen keine raumordnerischen bzw. landesplanerischen Belange entgegenstehen. Das erforderliche Benehmen mit der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald sei hergestellt.

Zu den ergangenen Einzelstellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB hat die ARGE einen Behandlungs- und Abwägungsvorschlag erarbeitet, der in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 12.12.2013 vorgestellt und zur Entscheidung gebracht wurde.

Die vorbereiteten Beschlussempfehlungen wurden nach eingehender Beratung und Erörterung einstimmig angenommen, so dass die damit beschlossenen textlichen Ergänzungen durch die ARGE in die Planentwurfsfassung der anstehenden förmlichen Auslegung und Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB übernommen werden konnten.

Gemäß der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt vom 07.02.2014 fand die Offenlage in der Zeit vom 17.02.2014 bis einschließlich 17.03.2014 statt. Auch zu den in dieser Zeit eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen hat die ARGE einen Behandlungs- und Abwägungsvorschlag erarbeitet, der in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 27.03.2014 von dieser entsprechend erläutert und im Einzelnen zur Abstimmung gestellt wurde. Der Rat folgte letztlich einstimmig den Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen des Forstamtes, des Landesamtes für Geologie und Bergbau, des BUND und NABU sowie der POLLICHIA.  Abschließend wurde der sachliche Teilflächennutzungsplan Windenergie für den räumlichen Teilbereich der Gebietsexklave Steinefrenz unter Beachtung der zuvor herbeigeführten Beschlüsse in der vorliegenden Form endgültig festgestellt.

Unmittelbar im Anschluss an diesen Feststellungsbeschluss hat die Verwaltung die Ortsgemeinden angeschrieben und um Erteilung Ihrer Zustimmung auf der Grundlage des § 67 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) gebeten. Nachdem Mitte Mai die letzte Ratsentscheidung in dieser Angelegenheit herbeigeführt worden war, konnte im Ergebnis festgestellt werden, dass die erforderliche Mehrheit als erteilt galt. Die vom beauftragten Planungsbüro anschließend bereitgestellten Planurkunden wurden daraufhin mit Schreiben vom 22.07.2014 der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Der Genehmigungsbescheid erging am 24.07.2014. Mit der nachfolgenden Veröffentlichung der Genehmigungserteilung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) wurde der sachliche Teilflächennutzungsplan Windenergie für den räumlichen Teilbereich der "Gebietsexklave Steinefrenz innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur" am 29.08.2014 wirksam. Das Aufstellungsverfahren ist damit abgeschlossen.

Fläche D: Exklave der Ortsgemeinde Steinefrenz innerhalb der VG Montabaur (ca. 11 ha); betroffene Gemarkung: Steinefrenz

Die räumliche Lage der Planfläche kann der nachfolgenden Skizze entnommen werden.

uebersichtsplan-exklave-steinefrenz-TK

Adresse

  • PLZ: 56414
  • Ort: Steinefrenz
  • Staat: Deutschland

Ansprechpartner

Mario Steudter