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Aus der Verbandsgemeinderatssitzung vom 13.12.12

Aktionsprogramm Energie 2020

Gemäß Beschluss des Verbandsgemeinderates soll im Aktionsprogramm Energie 2020 u.a. die Liegenschaften der Verbandsgemeinde daraufhin untersucht werden, ob eine energetische Optimierung möglich ist. Dies erfolgt zu Beginn des nächsten Jahres in einer konzertierten Aktion gemeinsam mit den Energieversorgern KEVAG und Gasversorgung Westerwald. Dazu wird morgen eine Kooperationsvereinbarung zwischen Gasversorgung, KEVAG und der Verbandsgemeinde Wallmerod unterzeichnet. Die Maßnahmen werden fachlich begleitet von der Fachhochschule Bingen, Transferstelle für rationelle und regenerative Energien (TSB). Bereits angelaufen ist die Planung für die energetische Optimierung des Verwaltungsgebäudes. Die Maßnahme ist im Haushaltsplan mit 423.000 Euro veranschlagt. Ein entsprechender Zuschussantrag wurde gestellt.

Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans „Windenergie“

Ein Schwerpunkt der Sitzung stellte die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans „Windenergie“ dar. Bürgermeister Lütkefedder informierte den Rat ausführlich darüber, dass eine Standortuntersuchung in einem mehrstufigen Flächenreduzierungsverfahren klären soll, ob gegebenenfalls noch weitere als im bestehenden Teil-Flächennutzungsplan (TFNP) ausgewiesenen Flächen für die Windenergie genutzt werden können.

Die Verbandsgemeinde Wallmerod verfügt seit 2004 über einen die Windenergienutzung steuernden sachlichen TFNP. Die vorliegende Standortuntersuchung Windenergie 2012 sollte vor dem Hintergrund der Energiewende zunächst klären, ob vielleicht doch noch weitere Flächen für die Windenergienutzung hergeleitet werden können, die über die Darlegungen des TFNP Windenergie 2004 hinausgehen. Sollte sich dabei ergeben, dass dies fachlich unter Berücksichtigung aller zu beachtenden Schutzgüter vertretbar erscheint, war so dann vorgesehen, solche ergänzenden Konzentrationsflächen mittels der Bauleitplanung planungsrechtlich abzusichern. Die beabsichtigte Überarbeitung des Steuerungskonzeptes (über die gesamte Verbandsgemeinde Wallmerod) gibt der Verbandsgemeinde die Möglichkeit, ihre Planung an aktuelle Entwicklungen und Gegebenheiten anzupassen und ggf. Teile des Verbandsgemeindegebietes (welche bislang gem. TFNP Windenergie 2004 gesperrt sind) für eine zusätzliche Windenergienutzung freizugeben. Zusätzlich werden die Möglichkeiten verbessert, alte Windenergieanlagen durch neue, leistungsfähigere und effizientere Anlagen zu ersetzen (sog. Repowering).

Um zu einem fairen und gerechten Interessenausgleich der Ortsgemeinden untereinander beizutragen, bekennen sich die Verbandsgemeinde Wallmerod und die verbandsangehörigen Ortsgemeinden zum Aktions- und Finanzverbund „Windenergie“ (AUFWIND nutzen!). Sinn der Regelung ist es, aufgrund der gemarkungsübergreifenden Wirkung der Windkraftanlagen neben den direkt betroffenen Standortgemeinden auch die sonstigen verbandsangehörigen Ortsgemeinden, auf deren Gemarkungen keine Windkraftanlagen errichtet werden können, an den Einnahmen aus der Windenergienutzung angemessen zu beteiligen. Aufgrund der Nebenabrede zur Vereinbarung ist für Flächen, für die eine punktuelle Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Windenergie in Frage kommt, vor der weiteren Untersuchung das Einvernehmen der jeweiligen Standortgemeinde einzuholen. Nach Beratung innerhalb der von den ermittelten Flächen betroffenen Ortsgemeinden hat der Verbandsgemeinderat für folgende Flächen die Aufstellung eines sachliches Teilflächennutzungsplanes beschlossen und die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte nach den §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen:

Fläche Nr. 1: Nördlich Hahn am See, Bereich „Elbinger Lei“ (ca. 44 ha); betroffene Gemarkungen: Hahn am See, Elbingen
Fläche Nr. 2: Nördöstlich Salz, Gebietsexklave Salz zwischen Girkenroth und Dorndorf (ca. 8 ha); betroffene Gemarkung: Salz
Fläche Nr. 4: Zwischen Molsberg und Hundsangen (ca. 63 ha); betroffene Gemarkung: Hundsangen und Weroth (0,3 ha)
Fläche Nr. 7: Exklave der Ortsgemeinde Steinefrenz innerhalb der VG Montabaur (ca. 11 ha); betroffene Gemarkung: Steinefrenz

Des Weiteren hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse zu den arten- und naturschutzrechtlichen Belangen eine umfassende Bürgerinformation durchzuführen. Dies wird voraussichtlich im Sommer 2013 erfolgen.